"Schauen Sie auf die Straße"

1. Was ist verboten während dem Fahren?

Es ist verboten, das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten,

  • den Bildschirm zu betrachten,
  • den Bildschirm zu berühren.

Die Funktionen einer Smartwatch dürfen nicht benutzt werden (Eine einmalige Berührung zum Ablesen der Uhrzeit ist jedoch erlaubt).

2. Welche Geräte sind von der Regelung betroffen?

·           Die betroffenen Geräte sind in erster Linie das Handy, aber auch alle anderen mobilen elektronischen Geräte, die mit einem Bildschirm ausgestattet sind, wie ein Tablet oder eine Smartwatch.

3. Gibt es Ausnahmen, in denen der*die als Fahrer*in das Handy hinter dem Steuer in der Hand halten darf?

·         Ja, wenn das Fahrzeug auf einem Parkplatz geparkt ist und der Motor ausgeschaltet ist.

4. Wie sieht es im Stau oder vor einer roten Ampel aus?

·         Es ist nicht erlaubt, das Handy in die Hand zu nehmen und es ohne Freisprecheinrichtung zu verwenden.

5. Darf das Handy während der Fahrt überhaupt benutzt werden?

·         Das Handy kann als Navigationshilfe (Navi / GPS) verwenden werden. In diesem Fall ist es erlaubt auf den Bildschirm zu schauen, wenn das Gerät in einer Halterung fixiert ist. Die Adresseingabe muss vor Fahrt erfolgen.

·         Außerdem dürfen alle Handyfunktionen über das bordseitige Mediasystem des Autos genutzt werden, wenn der*die Autohersteller*in die entsprechenden Anwendungen zulässt. (Telefonieren, Navigation, Musik, ...). Das Handy muss dazu über Kabel oder Bluetooth mit dem System verbunden sein. Es ist erforderlich das Gerät in einer Halterung zu fixieren, jedoch darf in diesem Fall auch nicht auf dem Bildschirm gekuckt werden.

6. Muss sich das Handy im Auto an einem speziellen Ort befinden?

·         Wenn es als Navigationsgerät verwendet wird, muss es in einer dafür geeigneten und stabilen Halterung befestigt sein. In allen anderen Situationen ist es wichtig, dass das Handy nicht ungesichert irgendwo liegt und herunterfallen könnte.

7. Was, wenn der*die Fahrer*in das Handy benutzt, aber nicht in der Hand hält wie zum Beispiel, wenn das Handy auf dem Schoss liegt?

·         Das ist verboten, weil er*sie das Handy nicht mit Hilfe des Media-Systems benutzt.

8. Wie ist es, wenn ein*e Fahrer*in das Handy nur in der Hand hält, um es zum Beispiel auszuschalten?

·         Das ist nicht erlaubt, weil es eine „Manipulation“ darstellt. Es ist verboten, das Handy in der Hand zu halten, egal was der*die Fahrer*in damit macht. Das heißt, auch „nur ausschalten“ oder „nur den Anruf entgegennehmen“ sind verboten.

9. Ist es erlaubt, ein Handy auf den Beifahrersitz zu legen?

·         Ja, solange es nicht als Navi „benutzt“ oder zum Beispiel um zu tippen oder zu telefonieren „manipuliert“ wird.

·         Es ist jedoch erlaubt, diese Funktionen über das Bordsystem zu steuern und zu verwenden, wenn das Handy über Kabel oder Bluetooth mit dem Auto verbunden ist.

10. Wie ist es mit dem Handy, das in einem „Handy-Halter“ befestigt ist?

·         Wenn das Handy in einer vorgesehenen Halterung ordnungsgemäß befestigt ist, kann es über das Bordsystem des Fahrzeugs benutzt werden.

11. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn man sich nicht an die Regeln hält?

·         Der*die Fahrer*in verliert 4 Punkte und ein Bußgeld in Höhe von 250€ wird verhängt.

12. Für wen gelten diese Regeln?

·         Alle Fahrer*innen müssen sich an diese Regeln halten, unabhängig davon, ob es sich um ein motorisiertes Fahrzeug (Auto, Lastwagen, Bus, Motorrad, E-Scooter) oder ein nicht motorisiertes Fahrzeug (Fahrrad, Pedelec) handelt.

13. Verliert der*die Fahrradfahrer*in auch Punkte?

·         Nein, der*die Fahrradfahrer*in verliert keine Punkte. Laut Gesetz können keine Punkte abgezogen werden, wenn man mit einem Fahrzeug unterwegs ist, für welches kein Führerschein benötigt wird. Das Bußgeld in Höhe von 250€ gilt jedoch auch für Fahrradfahrer*innen.

14. Wann trat die neue Regelung in Kraft?

·         Diese Anpassungen des “Code de la route” wurden im Jahr 2023 vorgenommen. Am 24. Oktober 2023 trat die Regelung in Kraft, dass man nicht mehr 2, sondern 4 Punkte verliert, wenn man mit dem Handy am Steuer erwischt wird. Seit dem 10. Februar 2024 wird dies auch nicht mehr mit 145€, sondern mit 250€ geahndet

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